I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Leistungen.
2. Mit der Erteilung eines Auftrags, der Entgegennahme einer Leistung oder Lieferung des Fotografen, sowie der Einwilligung in ein Angebot gelten die AGB als vereinbart.
3. Der Kunde kann der AGB binnen drei Werktagen schriftlich widersprechen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer der Fotograf erkennt diese schriftlich an.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer der Fotograf erkennt diese schriftlich an.
4. Sofern keine Abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die AGB auch für die künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Fotograf.
II. Auftragsproduktion
1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Der Fotograf verpflichtet sich, ab einer Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Gesamtkosten von 15% den Kunden umgehend zu informieren.
Nicht durch den Fotografen verschuldete Überschreitung der Produktionszeit kann vom Fotografen auf Basis des vereinbarten Zeithonorars oder durch eine angemessene Erhöhung des Pauschalhonorars nachberechnet werden.
2. Gestaltungsvorschläge und Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind gesondert zu vergüten.
3. Leistungen von dritten, die für die Erfüllung des Auftrags benötigt werden, dürfen vom Fotografen im Namen und mit Vollmacht des Kunden in Auftrag gegeben werden.
4. Der Fotograf trifft die Auswahl, welche Fotografien an den Kunden übergeben werden.
5. Mängelrügen sind nach erhalt der Fotografien innerhalb von 14 Tagen schriftlich an den Fotograf zu richten. Anderweitig gelten die Fotografien als mängelfrei und vertragsmäßig abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, in analoger sowie digitaler Form.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
3. Der Kunde ist auf Grundlage von §13 UrhG dazu verpflichtet den Fotograf als Urheber der Fotografien zu nennen. Ist eine Nennung im direkten Bezug zum Bild nicht möglich, kann nach Absprache die Kennzeichnung im Impressum erfolgen oder in Sonderfällen auf die Kennzeichnung verzichtet werden. Dies ist vom Fotograf schriftlich zu bestätigen.
4. Der Kunde darf das Bildmaterial nur im Umfang der Übertragenen Nutzungsrechte verwerten und weitergeben.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Die Nutzungsrechte können wie Folgt vergeben werden:
Nutzungsgebiet: a) Regional, b) National, c) International.
Nutzungsdauer: a) 1 Jahr, b) 2 Jahre, c) 5 Jahre, d) 10 Jahre, e) Unbegrenzt.
Nutzungsumfang: a) gering, b) mittel c) umfangreich.
Nutzungsart: a) Einfache Nutzung, b) Exklusive Nutzung.
Dem Fotograf bleibt es vorbehalten, die Nutzung auf ein vom Kunden vorher angegebenes Projekt oder einen Zweck zu beschränken. Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag.
2. Soll eine spätere Verwertung außerhalb bereits eingeräumter Nutzungsrechte stattfinden, so ist diese mit dem Fotograf abzustimmen und zu vergüten.
3. Jegliche Veränderung des Bildmaterials durch Bearbeitung, abgesehen von Formatänderungen und Ausschnitten, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
4. Die Nutzungsrechte dürfen nicht vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. Dazu zählen auch Tochter- und Partnerunternehmen.
5. Die Einräumung der Nutzungsrechte geschieht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung.
6. Auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte ist der Fotograf berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. Haftung
1. Es wird keine Haftung für Rechtsverletzungen abgebildeter Kennzeichen wie zum Beispiel Marken, Firmen und Geschmacksmuster, beziehungsweise Personen oder Objekten übernommen, außer es wird ein entsprechender Releasevertrag beigefügt.
Des Weiteren wird nicht für Schäden gehaftet, die durch die Veröffentlichung vom Kunden entstehen. Dazu zählen beispielsweise Imageschäden durch Betextung oder Präsentation der Fotografien im negativen Kontext.
Des Weiteren wird nicht für Schäden gehaftet, die durch die Veröffentlichung vom Kunden entstehen. Dazu zählen beispielsweise Imageschäden durch Betextung oder Präsentation der Fotografien im negativen Kontext.
2. Der Kunde ist selbst verantwortlich für:
a) Die Einholung der Genehmigung zur Veröffentlichung von Bildern, die Personen, fremde Marken, Produkte oder Geschmacksmuster zeigen.
b) Den Erwerb von Nutzungsrechten, die über das fotografische Urheberrecht hinaus reichen, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst.
3. Ab dem Lieferdatum des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart, wird die Leistung auf Grundlage der aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) berechnet. Das Honorar versteht sich zuzüglich der Leistungsbezogenen, derzeit gültigen Umsatzsteuer.
2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Diese sind dem Kostenvoranschlag zu entnehmen.
3. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn sich der Kunde dagegen entscheidet, das gelieferte Bildmaterial zu verwenden.
VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk gemäß §13 UrhG ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VIII. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Vertragsänderungen oder geänderte Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Der Wohnsitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.
1. Fassung, 01.06.2022
Zusätzliche Information: Bitte denken Sie daran, die Rechnung Ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen.